Liebe Eltern und Großeltern, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, wir freuen uns sehr, dass Sie Mitglied im Förderverein werden wollen.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der Beitrittserklärung folgende Punkte:

  • Geben Sie den Namen des Mitglieds und nicht des Kindes an. Unsere Mitgliedschaft ist individuell. Das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung ist nicht übertragbar. Für zwei Personen bitte zwei Formulare ausfüllen.
  • Unbedingt eine Email-Adresse angeben, falls nicht vorhanden eine Telefonnummer.
  • Wir brauchen für die Abbuchung eine SEPA-Mandat von Ihnen. Überweisungen sind nur nach Rücksprache möglich, da sie sehr viel mehr Arbeit verursachen. Die Abbuchung erfolgt immer zum 1. September für das laufende Schuljahr. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.
  • Sie können ab einem Mitgliedsbeitrag von 200 € eine Spendenquittung (für das Steuerjahr, in dem die Zahlung erfolgt ist) erhalten. Bis 200 € reicht dem Finanzamt der Kontoauszug.
  • Weitere Infos (Satzung etc.) unter http://wvh-gemeinschaftsschule.de/sich-engagieren/foerderverein

BEITRITTSERKLÄRUNG

Hiermit trete ich dem Förderverein der Wilhelm-von-Humboldt Gemeinschaftsschule e. V. bei:

Ich zahle folgenden Mitgliedsbeitrag pro Jahr und erteile dafür unten stehendes SEPA-Mandat:

Ich bin an einer aktiven Mitgliedschaft interessiert, vor allem in den Bereichen:

SEPA-Mandat

Förderverein der Wilhelm-von-Humboldt Gemeinschaftsschule e.V., Erich-Weinert-Str. 70, 10439 Berlin.
Die Gläubiger-ID des Fördervereins lautet DE93FGP00001082949.

SEPA-Lastschrift: Mandatsreferenz 1567369010-XXX (Wird vom Förderverein ausgefüllt. Die finale Mandatsreferenz wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.)

Hiermit ermächtige ich den Förderverein der Wilhelm-von-Humboldt Gemeinschaftsschule e.V., den angekreuzten Mitgliedsbeitrag einzuziehen.

Die Abbuchung erfolgt einige Wochen nach Eintritt und dann immer zum 1. September. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Bei einer Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Erstattung. Mir ist bekannt, dass ich einem unberechtigten Bankeinzug innerhalb einer Frist von 6 Wochen widersprechen und die sofortige Rückbuchung veranlassen kann.